Torben P. wurde kürzlich zu einer Freiheitsstrafe von rund
drei Jahren verurteilt, da er auf einem Berliner U-Bahnhof ein
willkürlich ausgewähltes Opfer beinahe zu Tode geprügelt hätte. Der
Verteidiger des Täters legte gegen das Urteil nun Revision ein.
Revision
Die Verteidigung des 18-jährigen U-Bahnschlägers von Berlin wird
Revision gegen das Urteil des Berliner Landgerichts einlegen. Der
Rechtsbeistand hoffe dem "Tagesspiegel" zufolge auf eine mildere Strafe
für den Gymnasiasten. Das Landgericht hatte den Angeklagten vergangenen
Montag zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Frist läuft ab
Die Frist für einen Revisionsantrag läuft am kommenden Montag ab. Der
alkoholisierte Gymnasiast hatte in der Nacht zum Ostersamstag ein
zufälliges Opfer mit Tritten gegen den Kopf schwer misshandelt. Der
18-Jährige ist momentan auf freiem Fuß, da seine Strafe noch nicht
rechtskräftig ist, so die dts-nachrichtenagentur.