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 - Häusliche Gewalt.

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BeitragThema: - Häusliche Gewalt.   - Häusliche Gewalt. Icon_minitime09.11.13 21:38

Häusliche Gewalt

WAS IST DAS?

Anders, als vielleicht erwartet, bezeichnet der Überbegriff 'häusliche Gewalt' nicht nur, dass einer der Parts in einer Paarbeziehung von jeweils anderen geschlagen wird, sondern auch Gewalt gegen Kinder oder Elterneteile, Gewalt gegenüber Geschwisterteilen und weitere.
Die Juristin M. Schwander definierte den Begriff mit folgenden Worten - 'Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten, familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausführen oder androhen.'
Dagegen definierte Juristin A. Büchler ihn folgendermaßen - 'Jede Verletzung der körperlichen oder seelischen Intergrität einer Person, die unter Ausnutzung eines Machtverhältnisses durch die strukturell stärkere Person zugefügt wird.'
Wie man es auch betrachten will; es wurde festgestellt, dass häusliche Gewalt in zwei Gruppen aufgeteilt werden kann: das gewalttätige, auf die Situation bezogene Konfliktverhalten und die wiederholte, systhematische Gewaltanwendung , die eine Partei hierarchisch in die schwächere Person versetzt.

Zudem wird häusliche Gewalt durch bestimmte Faktoren bestimmt, die ..
  • .. eine emotionale Bindung zwischen Opfer und Täter, welche auch mit einer räumlichen Trennung vorerst nicht beendet ist, ..
  • .. Gewalt im privaten Haushalt und den eigenen Räumlichkeiten, die das Sicherheitsgefühl des Opfers beeinträchtigen, ..
  • .. körperliche und / oder seelische Integrität des Opfers, das durch aggressive Handlungen verletzt wird, ..
  • .. ein existierendes Machtgefälle, das der Täter erkennt und ausnutzt, um das Opfer auszunutzen, ..

.. sein können.

GEWALT IN PARTNERSCHAFTEN

Gewalt in der Partnerschaft tritt, so Untersuchungen, oft auf, da der Täter einen Drang nach Beherrschung und Macht gegenüber seinem Opfer verlangt und dem motiviert gegenüber tritt. Sie tritt sowohl bei hetero-, als auch homosexuellen Partnerschaften auf, welche nicht unbedingt immer über den Bund der Ehe gegangen sein müssen. Auch ist es nicht unbedingt von Nöten, sich in der Trennungsphase zu befinden, wie oft von vielen Seiten angenommen.
Die am häufigsten vorkommen Fälle der körperlichen Gewalt sind Stöße, Treten, Schütteln und Schlagen.
Häufig bei der seelischen Gewalt sind dagegen Beleidigungen und Beschimpfungen anzutreffen, gemeinsam mit systematischer Erniedrigung, die ein Schwächegefühl beim Gegenüber auslösen soll.

WEIBLICHE OPFER

Studien belegen, dass ein Großteil der von häuslicher Gewalt betroffenen Opfer Frauen sind. Die Studie 'Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland' aus dem Jahre 200 verdeutlichte, dass ca. 25 % aller Frauen, die sich zwischen dem achzehnten und dem neunzigten Lebensjahr befinden, schon mal Opfer waren, oder es noch immer sind. Hierbei zu beachten, ist, dass die Wahrscheinlichkeit, betroffen zu sein, bei Frauen mit Migrationshintergrund deutlich stärker ist, nämlich bei 38 % liegt. Nicht anders sieht es bei Frauen mit Behinderung aus. Zudem zu beachten ist, dass 2012 fast fünfzig Prozent aller in Deutschland getöteten Frauen Opfer ihrer eigenen Ehemänner waren, was ziemlich deutlich darauf schließen lässt, dass sie zu ihren Lebenszeiten Opfer häuslicher Gewalt waren.

MÄNNLICHE OPFER

Sie werden jedoch auch nicht verschont. Jene Studien belegten, dass ein viertel der Männer ebenfalls häusliche Gewalt leiden müssen. In diesen Fällen gaben sie selber an, wütend geschubst, gebissen oder geohrfeigt worden zu sein, doch keiner sagte, dass er selber ernsthaft verprügelt worden ist, was jedoch wohl mehr am männlichen Stolz liegt.

SCHUTZ VOR TÄTERN

Polizeidienststellen verfügen über eine Nummer, an die man sich als Betroffene oder Betroffener wenden kann.
Sie sind für die drei Länder, die diese 'anbieten', unterschiedlich, und wie folgt:
  • Deutschland: 110
  • Österreich: 133
  • Schweiz: 117


Es gibt einige Sofortmaßnahmen, wie man gegen häusliche Gewalt vorgehen kann:
  • Verweisung der Täter aus der gemeinsamen Wohnung
  • Täter werden vorrübergehend in Gewahrsam genommen
  • Kontaktverbot von Täter und Opfer


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